Reiten in der Flur
Naturschutzgesetz, §40: auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt (darunter viele geeignete Sand- und Wiesenwege), auf Privatwegen nur, wenn sie trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind; am Strand erlaubt, wenn nicht per Gemeindesatzung verboten
Reiten im Wald
Landeswaldgesetz, §28: nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt
Reiten in Natur-Landschaftsschutzgebieten
und nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt, am Strand verboten
Kennzeichnungspflicht
keine