Reitrechte
Reiten in der Flur
Feld- und Forstgesetz, §5: Reiten ist auf geeigneten Wegen und Wegrändern erlaubt
Reiten im Wald
Feld- und Forstornungsgesetz, §5: Reiten ist auf allen geeigneten Wegen und Wegrändern erlaubt
Reiten ist in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
auf geeigneten Wegen erlaubt, wenn nicht ausdrücklich verboten
Kennzeichnungspflicht
keine