• Reiten in Sachsen Anhalt

    Reitrechte

    Reiten in der Flur
    Feld- und Forstgesetz, §5: Reiten ist auf geeigneten Wegen und Wegrändern erlaubt

    Reiten im Wald
    Feld- und Forstornungsgesetz, §5: Reiten ist auf allen geeigneten Wegen und Wegrändern erlaubt

    Reiten ist in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
    auf geeigneten Wegen erlaubt, wenn nicht ausdrücklich verboten

    Kennzeichnungspflicht
    keine
    Pferdeverzeichnis