von
Veröffentlicht: 19.09.2012 19:52
Die rechtlichen Regelungen über das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft und im Straßenverkehr in Baden-Württemberg
Reiten und Fahren in der offenen Landschaft
Gesetzliche Regelungen: - Naturschutzgesetz Ba.-Wü. (§§ 2, 49, 52, 53)
"Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen
...