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Veröffentlicht: 19.09.2012 19:58
Hamburg:
Naturschutzgesetz
§34: auf öffentlichen Wegen erlaubt, auf Privatwegen nur, wenn es Reitwege sind.
Reiten im Wald:
Bundeswaldgesetz §14:
nur auf öffentlichen Wegen erlaubt
Reiten in Natur- und Landschaftsschutzgebietennur
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