arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (07.08.2016),rawkertobih (21.09.2016)
Ich möchte einmal hier in die - kleine - Runde fragen, wie es bei Euch mit den Stoppelfeldern, also den abgeernteten Feldern ist.
Bei uns konnte man, bis dato, mit Pferd darüberreiten, ohne Ärgernis zu bekommen oder zu verursachen. Ist seit Jahrzehnten Usus.
Kürzlich canterte ich gemütlich über eines dieser Felder und stellte mich am Reitweg ein Jäger prompt in barschem Ton zur Rede. Was ich mir einbilde, Besitzstörung, Schwierigkeiten (für mich), Grundbesitzer verbietet dies. Alle Erklärungsversuche meinerseits: keine Wild, keine Frucht, kein Flurschaden, da trockener fester Boden, mein Pferd ist barhuf, bis heute - hier regional - allgemein gebräuchlicher Usus, mitten am Tag, also kein Wild vergrämt, daß sich aufgrund des Deckungs- wie auch Nahrungsdefizites derzeit sowieso nicht auf diesem Feld befindet - scheiterten ungehört.
Wir trennten uns dann auf kleinstem gemeinsamen Nenner in einigermaßen friedlicher aber grantiger (Nicht) Übereinstimmung beiderseits. Ich bin in diesem Gebiet ebenfalls Pächter, mit einer Reitmarke. Eine unter vielen. Die Menge macht schließlich die nicht unbeträchtliche Summe aus, welche dann doch gerne entgegengenommen wird.
arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (07.08.2016),rawkertobih (21.09.2016)
Servus!
Wenn ich in Ö widerrechtlich Privatgrund, oder Gemeindegrund bereite, dann ist das Besitzstörung. Das geht einen Jagdpächter absolut nichts an. Nur der Grundbesitzer- oder Pächter dürfte das zur Anzeige bringen.
Insofern musst du dich mit so einem Jäger nicht einmal hinstellen. Selbst die Polizei darf seine event. Anzeige nicht aufnehmen. Jagdpacht hat absolut nichts mit Grundbesitz oder Pacht zu tun.
Allerdings sehe ich es bei uns auch immer öfter, daß die Bauern es nicht mehr gerne sehen, wenn man über ihre Stoppelfelder reitet.
LG
arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (07.08.2016),rawkertobih (21.09.2016)
Bei uns in Bayern ist es erlaubt, über unbestellte Felder zu reiten, aber mittlerweile haben die Stoppelfelder nur kurzen Bestand, oft werden sie schon am Folgetag umgepflügt (außer es regnet) und sind somit unbenutzbar.
Auch sehe ich immer öfters Hasen und Fuchsbaue in den Feldern, was ein sehr vorsichtiges Reiten erfordert.
Deshalb ist mittlerweile bis auf wenige Ausnahmen der Stoppelfeldgalopp unattraktiv geworden, wenn man reiten könnte, ist das Stoppelfeld patschenass und die tiefen Treckerspuren sind auch nicht gerade reitfreundlich.
Die Erntemaschinen werden immer schwerer und größer.
Einzige sinnvolle Möglichkeit, in den Treckerspuren zu reiten, da ist der Boden fester und man sieht eher eventuelle Löcher.
Quer drüber ist einfach zu gefährlich.
Das Leben ist zu kurz, um nur Schritt zu reiten.
Marengo, das 22000 km Pferd.
arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (16.08.2016),rawkertobih (21.09.2016)
Hallo! So viel wie ich weiß, haben der Jagtpächter des Gebiets und der Landwirt beide das Recht das Bereiten des Stoppelfelds zu untersagen. Der Jagtpächter wegen Ruhestörung von dem Wild und der Landwirt könnte Flurschäden anbringen ( z.B. Bodenverdichtung). Beides ist mir beim Rüberreiten schon passiert.
arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (21.09.2016),rawkertobih (21.09.2016)
Servus!
Das scheint dann in D ganz anders zu sein, als in Ö. Bei uns gibt es die Jagtpacht und die hat absolut nichts mit Grund- bzw Eigentumsrecht zu tun. Insofern hat bei uns ein Jäger gar kein Recht, das Bereiten von "Irgendwas" zu verbieten. Bereite ich Eigengrund (welchen auch immer) dann darf das NUR der Grundbesitzer, bzw ein Grundpächter beanstanden.
Zwar nehmen sich viele Jäger bei uns dieses Recht heraus, aber rechtens ist das nicht und wie schon geschrieben, eine etwaige Anzeige von einem Jagtpächter wegen Besitzstörung wird von der Polizei nicht einmal angenommen.
LG
arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (21.09.2016),rawkertobih (21.09.2016)
Grüß euch,
tatsächlich gibt es auch in D sehr unterschiedliche gesetzliche Vorschriften was das Reiten und Fahren in der Natur angeht.
Ausführliches dazu unter "Wissenswertes". Dort sind die gesetzlichen Grundlagen jedes Bundeslandes aufgeführt.
Vielleicht hat ja mal jemand aus Österreich und der Schweiz Lust und Laune sowie die Muße, Entsprechendes aus dem jeweiligen Land
zusammen zu tragen und als Ergänzung zur Verfügung zu stellen.
Damit wäre allen Interessierten ein Dienst erwiesen.
Beste Grüße
dusty
arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (21.09.2016),rawkertobih (21.09.2016)
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